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Ab 1. August 2007 gilt Rauchverbot in Sporthallen und HallenbÀdern
[Mail vom LSB 31.07.2007]
Ab dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in Sporthallen, HallenbĂ€dern sowie sonstigen GebĂ€uden, in denen Sport ausgeĂŒbt wird, soweit die RĂ€umlichkeiten öffentlich zugĂ€nglich sind und der SportausĂŒbung dienen. Auch in Schulen und Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche aufnehmen gilt dieses Verbot. Dies sieht das NiedersĂ€chsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vor, das der Landtag am 12. Juli 2007 beschlossen hat. Danach gilt auch in GaststĂ€tten ein Rauchverbot.
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