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Mitgliederzuwachs durch Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets

Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden dem Kreissportbund vom Jobcenter des Landkreises Osterode zur Verfügung gestellt. Diese Anträge sind aktualisiert worden. Nunmehr ist für alle Anspruchsberechtigten nur noch ein Formular zu verwenden. Dies Formular finden Sie unter dem Text.

Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Aktivitäten im Verein) zu ermöglichen, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Dieses Paket könnte für die Vereine eine Möglichkeit sein, Kinder und Jugendliche aus sozialschwachen Familien für den Verein zu gewinnen bzw. den Vereinsbeitrag bei bestehender Mitgliedschaft zu erhalten.

Die Anträge sind von den Eltern der Kinder zu stellen und bei dem Sozialamt der Stadt bzw. Gemeinde einzureichen, in der das Kind wohnt. Für Kinder die bereits Mitglied im Verein sind, können die Anträge bis um 30.04.2011 noch rückwirkend (ab Januar 2011) gestellt werden, danach gestellte Anträge werden ab dem Monat der Einreichung bewilligt. Die Bewilligung erfolgt immer für ein halbes Jahr (Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember). Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag zu stellen.

Die Zahlung der Leistungen erfolgt an den Verein. Die Vereine setzten sich, nachdem der Bewilligungsbescheid von den Eltern vorgelegt wurde, mit der Bewilligungsstelle in Verbindung und erhalten von dort dann die Leistungen. Die Teilhabeleistung beträgt max. 10,00 Euro im Monat, sie kann auf verschiedene Vereine aufgeteilt werden. Sollten Kinder mit ihren Eltern im Verein einen Familienbeitrag zahlen so ist dieser entsprechend aufzuteilen.

Weitere Informationen gibt es beim Jobcenter des Landkreises Osterode und bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden.

Antrag BTP - Version für alle

Anlage zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe


Abgabetermin der Anträge für Sportstättenbauförderung

Die Sportbünde müssen 2010 die Auflistung der Anträge der Sportvereine auf Zuwendung für den Sportstättenbau oder einen Zins-Zuschuss für das Folgejahr bis zum 30. November des laufenden Jahres beim LSB einreichen. Die Antragsliste muss bis zum 30. November 2010 beim LandesSportBund eingegangen sein. Die Vereine werden deshalb gebeten, Anträge rechtzeitig bis spätestens 31.10.2010 in der Geschäftsstelle einzureichen.


Ab 1. August 2007 gilt Rauchverbot in Sporthallen und Hallenbädern

[Mail vom LSB 31.07.2007]

Ab dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in Sporthallen, Hallenbädern sowie sonstigen Gebäuden, in denen Sport ausgeübt wird, soweit die Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind und der Sportausübung dienen. Auch in Schulen und Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche aufnehmen gilt dieses Verbot. Dies sieht das Niedersächsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vor, das der Landtag am 12. Juli 2007 beschlossen hat. Danach gilt auch in Gaststätten ein Rauchverbot.


Zuwendungsbestätigung online ausfüllen

Die Zuwendungsbestätigung für Geldzuwendung oder Sachspenden können Vereine jetzt direkt im Internet ausfüllen. Die Dateien im Format PDF (ausfüllbar) oder auch im Microsoft-Word-Format (.doc) finden sich entweder auf der LSB-Homepage im Bereich Service für Mitglieder/Recht & Finanzen oder direkt auf:

http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/16_spenden/index.htm#vereine

 

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