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Kreissportbund Osterode am Harz e.V.

Abgabetermin der AntrĂ€ge fĂŒr SportstĂ€ttenbauförderung

Die SportbĂŒnde mĂŒssen 2010 die Auflistung der AntrĂ€ge der Sportvereine auf Zuwendung fĂŒr den SportstĂ€ttenbau oder einen Zins-Zuschuss fĂŒr das Folgejahr bis zum 30. November des laufenden Jahres beim LSB einreichen. Die Antragsliste muss bis zum 30. November 2010 beim LandesSportBund eingegangen sein. Die Vereine werden deshalb gebeten, AntrĂ€ge rechtzeitig bis spĂ€testens 31.10.2010 in der GeschĂ€ftsstelle einzureichen.

Ab 1. August 2007 gilt Rauchverbot in Sporthallen und HallenbÀdern

[Mail vom LSB 31.07.2007]

Ab dem 1. August 2007 gilt in Niedersachsen ein Rauchverbot in Sporthallen, HallenbĂ€dern sowie sonstigen GebĂ€uden, in denen Sport ausgeĂŒbt wird, soweit die RĂ€umlichkeiten öffentlich zugĂ€nglich sind und der SportausĂŒbung dienen. Auch in Schulen und Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche aufnehmen gilt dieses Verbot. Dies sieht das NiedersĂ€chsische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vor, das der Landtag am 12. Juli 2007 beschlossen hat. Danach gilt auch in GaststĂ€tten ein Rauchverbot.

ZuwendungsbestĂ€tigung online ausfĂŒllen

Die ZuwendungsbestĂ€tigung fĂŒr Geldzuwendung oder Sachspenden können Vereine jetzt direkt im Internet ausfĂŒllen. Die Dateien im Format PDF (ausfĂŒllbar) oder auch im Microsoft-Word-Format (.doc) finden sich entweder auf der LSB-Homepage im Bereich Service fĂŒr Mitglieder/Recht & Finanzen oder direkt auf:

http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/16_spenden/index.htm#vereine


 

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