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Antrag auf Zugangsberechtigung für das Intranet:  PDF

Bestandserhebung 2012
 

Die Materialien zur Online-BE sind auf der Internetseite des LSB unter der Rubrik Service für Mitglieder und dort unter Online-BE aufgelistet (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/). Dort finden Sie auch die neue Richtlinie (Richtlinie zur Bestandserhebung und Datenpflege) in der die Pflicht zur Nennung einer E-Mail-Adresse für den Verein (Ziff. 7.3.c) verankert wurde.

Bitte prüfen Sie, ob Sie einen Zugang zum Intranet des LSB beantragt haben, falls nicht, bitte das o.g. Formular ausfüllen und an den KSB senden.

Die Bestandserhebung ist in der Zeit vom 20. Dezember 2011 bis 31. Januar 2012 im Intranet des LSB einzugeben. Wir empfehlen die Bestandserhebung frühzeitig einzugeben, damit bei auftretenden Schwierigkeiten noch genug Zeit verbleibt um diese zu beheben bzw. Fehler zu korrigieren.

Die Erfassung der Gesamtmitglieder erfolgt auf der Seite A. Die Zuordnung der Mitglieder zu den Fachverbänden (in dem der Verein Mitglied ist) ist wieder auf der Seite B vorzunehmen. Für die Mitglieder, die keinem Fachverband zuzuordnen sind (evtl. auch für Passive) erfolgt die Zuordnung auf der Seite C.

Bitte beachten Sie, dass für eine Freischaltung der Bestandserhebung nach dem 31. Januar 2012, um die BE einzugeben oder zu korrigieren, vom LSB eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben wird.

Richtlinie Bestandserhebung 2012