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Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der neuen „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ am 21.12.2010

Durchführungsbestimmungen für Sportbünde und LandesSportBund bei der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus mit Erläuterungen

Abgabetermin der Anträge für Sportstättenbauförderung

Die Sportbünde müssen seit 2006 die Auflistung der Anträge der Sportvereine auf Zuwendung für den Sportstättenbau oder einen Zins-Zuschuss für das Folgejahr bis zum 30. November des laufenden Jahres beim LSB einreichen.
Die Antragsliste muss bis zum 30. November 2010 beim LandesSportBund eingegangen sein. Bitte fordern Sie die Anträge für Zuwendungen für den Sportstättenbau für das Kalenderjahr 2011 frühzeitig an. Die Vereine werden gebeten die Anträge rechtzeitig bis spätestens 31.10.10 in der Geschäftsstelle einzureichen.